1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lebach vom 28. August 2014 - 2 F 320/13 RI - wird zurückgewiesen.
2. Dem Antragsteller fallen die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last, unter Ausnahme der Kosten der Nebenintervention, die die Streithelferin trägt.
3. Der Beschluss ist sofort wirksam.
4. Der Streithelferin wird die von ihr für das Beschwerdeverfahren nachgesuchte Verfahrenskostenhilfe verweigert.
I.
Der Antragsteller nimmt den Antragsgegner aus eigenem Recht auf Darlehensrückzahlung und aus abgetretenem Recht auf Gesamtschuldnerausgleich in Anspruch.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|