BGH, Urteil vom 13.11.2000 - Aktenzeichen II ZR 52/99
DRsp Nr. 2000/10470
Gesamtrechtsnachfolge bei stiller Gesellschaft
»Zum Übergang der Verpflichtung aus der Vorausabtretung eines künftigen Auseinandersetzungsanspruchs im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben eines stillen Gesellschafters.«