Das Amtsgericht Wolfsburg - Familiengericht - wird zum zuständigen Gericht zur Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag des Antragstellers vom 8.4.2009 bestimmt.
I. Antragsteller beabsichtigt gegen die Antragsgegnerin, seine geschiedene Ehefrau, eine Klage auf Gesamtschuldnerausgleich wegen zwei in der Ehezeit gemeinsam aufgenommener Darlehen zu verklagen. Hierfür hat er beim Landgericht Braunschweig im April 2009 seinen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingereicht. Über diesen hat das Landgericht noch nicht entscheiden. Der Klageentwurf wurde bis heute nicht zugestellt.
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