1. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Lübben (Spreewald) vom 09.06.2021 -
2. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Im Übrigen obliegt dem Amtsgericht die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
I.
Die beschwerdeführende Jugendliche begehrt die gerichtliche Genehmigung einer für sie durch ihre Mutter vorgenommenen Erbausschlagung in einer Nachlassangelegenheit.
Die alleinsorgeberechtigte Mutter hat nach Versterben des M... N..., des Onkels väterlicherseits des Kindes, die Erbschaft für das Kind ausgeschlagen (Bl. 2) und hierfür die familiengerichtliche Genehmigung erbeten. Die weiter als Erbin in Betracht kommende Witwe des Verstorbenen hat die Erbschaft mit Erklärung vom 20.07.2020 angenommen (Bl. 6).
Mit dem angefochtenen Beschluss vom 09.06.2021 (Bl. 35) hat das Amtsgericht die Genehmigung versagt, da der Nachlass nicht überschuldet sei.
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