I.
Für die Betroffene besteht wegen einer paranoid-halluzinatorischen Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis eine Betreuung, die unter anderem den Aufgabenkreis Vermögenssorge umfasst.
Am 28.1.1999 bestellte das Amtsgericht der Betroffenen einen Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger zur Wahrnehmung ihrer Interessen bei der vergleichsweisen Beendigung zweier Rechtsstreite in Österreich, durch die ein hälftiger Miteigentumsanteil der Betroffenen an einem in Österreich gelegenen Grundstück auf ihre frühere Schwiegermutter, der die andere Hälfte gehörte, zur Abgeltung von gegen die Betroffene geltend gemachten Zahlungsansprüchen übertragen werden sollte.
Der Vergleich wurde am 6.10.1999 geschlossen und vom Amtsgericht am 19.1.2000 im Einvernehmen mit dem Verfahrenspfleger vormundschaftsgerichtlich genehmigt.
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