A.
Die Klägerin nimmt den Beklagten als Erben ihres vorverstorbenen, geschiedenen Ehemannes W. B. auf Ausgleichszahlung aus einem gemeinschaftlich von den vormaligen Ehegatten geführten Oder-Kontos sowie im Wege der Stufenklage auf Auskunftserteilung und Zahlung eines überschießenden Restbetrages hinsichtlich der weiteren gemeinschaftlichen Konten in Anspruch. Ferner begehrt sie von dem Beklagten im Wege der Stufenklage auf der ersten Stufe die Erteilung von Auskünften über Valutierung oder Ablösung von Kreditverbindlichkeiten, die auf dem Hausgrundstück der Eheleute lasten, und auf der zweite Stufe Zahlung einer Nutzungsentschädigung für das alleinige Bewohnen des vormaligen Familienwohnheimes.
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