Der Kläger war aufgrund des Handelsvertretervertrages (im folgenden: HVV) vom 1. September 1980 für die Firmen W. Verlag, GmbH & Co. und Adressbuchverlag W., GmbH & Co., deren Rechtsnachfolgerin die Beklagte ist, bis zur altersbedingten einvernehmlichen Beendigung des Vertragsverhältnisses zum 29. Februar 2000 als Handelsvertreter tätig. Über die Zahlung eines Handelsvertreterausgleichs haben die Parteien sich gemäß Beendigungsvereinbarung vom 29./31. März 2000 geeinigt.
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