Die Beteiligte (Beteil.) zu 2 war die Ehefrau des Erblassers, der eine Verfügung von Todes wegen nicht hinterlassen hat. Sie reichte am 1.7.1992 einen Prozeßkostenhilfeantrag, verbunden mit dem Entwurf eines Scheidungsantrags, ein. Hierzu machte sie geltend, die Parteien lebten seit dem Sommer 1991 getrennt, die Ehe sei restlos zerrüttet; der Antragsgegner werde der Scheidung zustimmen. Dem Antragsgegner wurde dieser Antrag zunächst formlos zur Stellungnahme übersandt. Er äußerte sich in einem Anwaltsschriftsatz vom 17.7.1992 hierzu wie folgt:
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