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Die Klägerin begehrt von der Beklagten eine sogenannte Geschiedenenwitwenrente nach dem Versicherten E. K., geboren am 1. Mai 1930, verstorben am 10. März 1991. Dieser war in erster Ehe mit der im Jahre 1972 verstorbenen M. K. verheiratet, in zweiter Ehe vom 1. Dezember 1972 bis zur rechtskräftigen Scheidung aus dem alleinigen Verschulden des Versicherten am 18. Januar 1974 mit der Klägerin und in dritter Ehe seit dem 21. Dezember 1990 mit der Beigeladenen.
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