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2002
Sonstige
OLG
OLG Celle
OLG Celle - Beschluss vom 04.12.2002
10 UF 201/02
Normen:
BGB
§ 1587k Abs.
1
;
BGB
§
1587g
Abs.
1
S. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2003, 1299
OLGReport-Celle 2003, 144
Vorinstanzen:
AG Hannover, vom 11.09.2002 - Vorinstanzaktenzeichen
618 F 1757/98
Familienrecht; Versorgungsausgleich
OLG Celle,
Beschluss
vom 04.12.2002
- Aktenzeichen 10 UF 201/02
DRsp Nr. 2003/7565
Familienrecht; Versorgungsausgleich
Dem Schuldner einer schuldrechtlichen Ausgleichsrente können hinsichtlich rückständiger Beträge keine Ratenzahlungen bewilligt werden.
Normenkette:
BGB
§ 1587k Abs.
1
;
BGB
§
1587g
Abs.
1
S. 1 ;
Entscheidungsgründe:
I.
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