Die beiden Kläger verlangen als gemeinschaftliche Testamentsvollstrecker eines Miterben von dem Beklagten als einem weiteren Miterben anteiligen Ersatz von Aufwendungen.
Die 1986 gestorbene Erblasserin hat für ihren behinderten Sohn aus erster Ehe Dauertestamentsvollstreckung durch eine von ihr bestimmte Person gemeinschaftlich mit einem Wirtschaftsprüfer angeordnet. Der Nachlaß besteht im wesentlichen aus Grundvermögen, dessen Vermietung erhebliche Erträge abwirft; davon soll die Versorgung des behinderten Sohnes sichergestellt werden. Nach erfolgreicher Testamentsanfechtung des anderen Sohnes ist davon auszugehen, daß die beiden Söhne und der Beklagte als zweiter Ehemann der Erblasserin Miterben zu je einem Drittel geworden sind.
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