Auf die Berufung der Klägerin, die im Übrigen zurückgewiesen wird, wird das am 9. März 2009 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin -
1. Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 10.000,- EUR zu zahlen.
2. Die Beklagten werden zudem verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin weitere 1.134,14 EUR zu zahlen.
3. Die Beklagten werden weiter verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin ab dem 1. Juli 2007 einen Betrag von monatlich 142,94 EUR wegen Ausfall bei der Haushaltstätigkeit zu zahlen.
4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 2/3, die Beklagten 1/3, von den Kosten der Berufungsinstanz haben die Klägerin ¾, die Beklagten ¼ zu tragen.
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