Auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des 2. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 11. Dezember 2008 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Verfahrenswert: 2.000 €.
I.
Die Parteien streiten über die Bewertung einer betrieblichen Altersversorgung im Versorgungsausgleich.
Das Familiengericht hat die am 5. Dezember 1997 geschlossene Ehe der Parteien auf den am 10. Januar 2007 zugestellten Scheidungsantrag - insoweit rechtskräftig - geschieden und den Versorgungsausgleich geregelt.
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