Mit Endurteil vom 16.08.2006 hat das Amtsgericht - Familiengericht - Kitzingen die Ehe der Parteien geschieden (Ziffer 1 des Urteils) und den Versorgungsausgleich durchgeführt (Ziffer 2 des Urteils). Gegen die am 30.08.2006 zugestellte Entscheidung richtet sich die am 21.09.2006 eingegangene Beschwerde der Rentenversicherung. Die Beschwerdeführerin bringt vor, dass in der im Ersturteil zu Grunde liegenden Auskunft vom 20.07.2006 Rentenanwartschaften des Antragsgegners in Höhe von 105,57 EUR festgestellt seien. Tatsächlich würden die Rentenanwartschaften des Antragsgegners nur noch 36,38 EUR betragen, weil ihm die im Zeitraum vom 01.05.1990 bis 30.06.2004 entrichteten freiwilligen Beiträge zurückerstattet worden seien.
Die Parteien und anderen Beteiligten hatten rechtliches Gehör.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|