Auf die Beschwerde der Landeskasse vom 14.5.2012 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Werl vom 2.5.2012 teilweise abgeändert und die der Beteiligten zu 1) aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen auf 934,15 € festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
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