1. Die Beschwerde der Staatskasse vom 27.01.2009 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dresden vom 21.01.2009 - 305 F 642/07 - wird zurückgewiesen.
2. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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