I. Im Grundbuch sind die Beteiligten zu 2 und 3, natürliche Personen und Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH, zu je 1/2 als Berechtigte eines Untererbbaurechts eingetragen. Zu notarieller Urkunde vom 13.10.2009 wurde unter Berufung auf die Umwandlung der GmbH in eine KG bewilligt und beantragt, das Grundbuch dahingehend zu berichtigen, dass Eigentümer des Untererbbaurechts nunmehr die KG aufgrund Formwechsels sei. Im Handelsregister (B) - Ausdruck vom 27.10.2009 - war ein Formwechsel bis dahin nicht vollzogen.
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