1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 3. wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ravensburg vom 26.03.2010 unter Ziff. 1 abgeändert und der Antrag des Beteiligten zu 2. auf Übertragung der Entscheidungsbefugnis hinsichtlich des künftigen Nachnamens des Beteiligten zu 1. abgelehnt.
2. Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Es verbleibt bei der Kostenentscheidung der ersten Instanz.
Beschwerdewert: € 3.000,00
I. Die Beteiligten streiten um die Änderung des Familiennamens des Beteiligten zu 1.
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