I.
Zu notarieller Urkunde vom 11.9.1998 verkaufte die Beteiligte zu 3 an die Beteiligten zu 1 und 2 in Miteigentum zu gleichen Teilen einen Miteigentumsanteil zu 22,24/1000, verbunden mit dem Sondereigentum an einer Wohnung und einem Kellerabteil.
Die Beteiligten zu 1 und 2 wiesen sich durch jugoslawische Reisepässe aus und erklärten, verheiratet zu sein und im gesetzlichen Güterstand zu leben; beide haben ihren Wohnsitz in Deutschland.
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