VG Freiburg, vom 16.09.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 389/02
Einbürgerungen nach §§ 85 ff. AuslG, Einbürgerungen nach StAG - Staatenlosigkeit, ausländischer Ehegatte eines Deutschen, Ausweisungsgrund, vorsätzliche Straftat, geringfügiger Rechtsverstoß, Strafbefehl, Einbürgerungserleichterungen, Miteinbürgerung, Analogie
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.08.2003 - Aktenzeichen 13 S 888/03
DRsp Nr. 2007/12498
Einbürgerungen nach §§ 85 ff. AuslG, Einbürgerungen nach StAG - Staatenlosigkeit, ausländischer Ehegatte eines Deutschen, Ausweisungsgrund, vorsätzliche Straftat, geringfügiger Rechtsverstoß, Strafbefehl, Einbürgerungserleichterungen, Miteinbürgerung, Analogie
»1. Ist ein Ausländer wegen einer Straftat verurteilt, kann im Einbürgerungsverfahren auch dann in aller Regel von der Richtigkeit der Verurteilung ausgegangen werden, wenn sie im Strafbefehlsverfahren ergangen ist.2. Bei der Beurteilung, ob eine vorsätzlich begangene Straftat ausnahmsweise kein geringfügiger Rechtsverstoß im Sinne des § 46 Nr. 2 AuslG ist, bleiben hypothetische Geschehensabläufe unberücksichtigt.3. § 88 Abs. 1 Nr. 2AuslG findet auf § 8 Abs. 1 Nr. 2StAG keine entsprechende Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn der ausländische Ehegatte eines Deutschen die Einbürgerung nach § 9 Abs. 1StAG begehrt.«