I. Auf den dem Ehemann (Antragsgegner) am 16. April 1997 zugestellten Scheidungsantrag der Ehefrau (Antragstellerin) hat das Amtsgericht die am 19. Dezember 1986 geschlossene Ehe der Parteien vorab geschieden.
Während der Ehezeit (1. Dezember 1986 bis 31. März 1997, § 1587 Abs. 2 BGB) waren beide Ehegatten als Beamte im öffentlichen Dienst tätig. Nach den Feststellungen der Vorinstanzen hat die am 15. Februar 1962 geborene Ehefrau bei der Bundesanstalt für Arbeit ehezeitbezogene Versorgungsanwartschaften in Höhe von monatlich 891,60 DM erworben, der am 28. Februar 1954 geborene Ehemann bei der Deutschen Post AG solche von monatlich 689,84 DM, jeweils einschließlich der jährlich gewährten Sonderzuwendung.
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