Die am 13.12.1961 geborene Antragstellerin und der am 06.03.1960 geborene Antragsgegner haben am 22.09.1983 die Ehe geschlossen. Aus der Ehe sind 3 Kinder hervor gegangen, geboren 1984, 1987 bzw. 1988.
Durch notariell beurkundeten Vertrag vom 29.09.1993 (Nr. der Urkundenrolle für 1983 des Notars ... in ...) haben die Parteien Gütertrennung und den Ausschluss des Versorgungsausgleichs vereinbart. Ein wechselseitiger Verzicht auf nachehelichen Unterhalt, der zunächst in den Urkundenentwurf aufgenommen worden war, ist nachträglich gestrichen worden.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|