1. Auf die Beschwerde des weiteren Beteiligten zu 2. wird der Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg - Familiengericht - vom 15.05.2020 (Az.:
Hinsichtlich des von der Antragstellerin bei dem Kommunalen Versorgungsverband ... - Zusatzversorgungskasse - (Versicherungsnummer: ...) erworbenen Anrechts mit einem Ehezeitanteil von 0,90 Versorgungspunkten findet ein Wertausgleich bei der Scheidung nicht statt.
Im Übrigen bleibt es bei den vom Amtsgericht getroffenen Regelungen zum Versorgungsausgleich.
2. Es bleibt bei der Kostenentscheidung erster Instanz.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|