Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 30. Januar 2019 abgeändert:
Nr. 2 Absatz 1 der Entscheidungsformel erhält die folgende Fassung:
Im Wege interner Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Vers.nr. ... Anrecht in Höhe von 2,2248 Entgeltpunkten auf das Konto der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg (Vers.nr. ... bezogen auf den 31. Juli 2017, übertragen.
Die Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden unter dem Antragsteller und der Antragsgegnerin gegeneinander aufgehoben.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.360 Euro festgesetzt.
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