LAG Köln, Urteil vom 27.01.1999 - Aktenzeichen 7 Sa 1044/98
DRsp Nr. 1999/9057
Dienstfahrzeug; Herausgabepflicht
»1. In einem Ehegatten-Arbeitsverhältnis ist nach Beendigung der Arbeitnehmer arbeitsrechtlich nicht zur Herausgabe des "Dienstfahrzeugs" verpflichtet, wenn die Überlassung in Wirklichkeit eine Unterhaltsleistung an ihn war, keine arbeitsvertragliche Leistung.2. Eine Unterhaltsleistung an einen Ehegatten aber kann nicht rechtswirksam zu einem Arbeitsentgelt ("Gehaltsbestandteil") aus einem Arbeitsverhältnis gemacht werden. Das eine schließt das andere aus.«