Checkliste: Abänderung eines Unterhaltstitels gem. § 239 FamFG

Checkliste: Abänderung eines Unterhaltstitels
gem. § 239 FamFG

 

A.

Art des abzuändernden Titels

I.

Das Abänderungsverfahren ist zulässig bei

1.

 gerichtlichen Vergleichen, § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO

 

vom:                                   ...

 

Gericht:                              ...

 

Az.:                                    ...

2.

sonstigen Titeln nach § 794 Abs. 1 ZPO, mit vollstreckungsfähigem Inhalt. (Notarielle Urkunden und Anwaltsvergleiche müssen eine Unterwerfungsklausel enthalten)

 

a. notarieller Vergleich, § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO

 

b. Anwaltsvergleich, § 794 Abs. 1 Nr. 4a ZPO

 

Der Titel ist am              ...

 

vor dem                          ...

 

zu Az.                             ...

 

erstellt worden.

3.

Jugendamtsurkunden gem. §§ 59, 60 SGB VIII über Kindesunterhalt

 

Der Titel ist am                  ...