Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexueller Nötigung in sechs Fällen, davon in drei Fällen in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch Schutzbefohlener zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Die Revision des Angeklagten hat teilweise Erfolg.
Zutreffend führt der Generalbundesanwalt aus:
"Die Feststellungen im Falle I 6 (UA S. 5/6) belegen schon nicht, daß der Angeklagte gegenüber seiner achtzehnjährigen Stieftochter Y J Gewalt im Sinne von §
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