Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung, Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung und versuchter Vergewaltigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren (Freiheitsstrafen von einem Jahr, drei Jahren sechs Monaten sowie drei Jahren) verurteilt. Es hat ihm die Fahrerlaubnis entzogen und die Verwaltungsbehörde angewiesen, vor Ablauf von zwei Jahren keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Die Revision des Angeklagten führt mit der Rüge der Verletzung sachlichen Rechts zu der aus der Beschlußformel ersichtlichen Änderung des Schuld- und Strafausspruchs. Im übrigen ist sie unbegründet im Sinne von §
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|