Auf die Beschwerde der betroffenen Jugendlichen wird der Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin vom 25.03.2021 -
Der betroffenen Jugendlichen wird Verfahrenskostenhilfe zur Rechtsverfolgung im Kinderschutzverfahren ohne Anordnung von Ratenzahlungen bewilligt und Rechtsanwältin C... F... in M... als Verfahrensbevollmächtigte zu den Bedingungen einer im Bezirk des Amtsgerichts Neuruppin niedergelassenen Rechtsanwältin beigeordnet.
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