Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die vom Antragsteller beabsichtigte Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 2. Dezember 2020 -
I.
Der Antragsteller wendet sich mit der "Rechtsbeschwerde" und der "Nichtzulassungsbeschwerde zur Rechtsbeschwerde" gegen den vorgenannten Beschluss. Mit diesem hat das Oberlandesgericht unter Verweis auf die fehlende Prozessfähigkeit des Antragstellers dessen sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts, mit dem ihm offenbar Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage versagt worden war, als unzulässig verworfen. Der Senat legt das Anliegen des Antragstellers als Gesuch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Rechtsbeschwerde gegen den angefochtenen Beschluss als hier allein in Betracht kommendes Rechtsmittel aus.
II.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|