Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin und Kindesmutter vom 7. Oktober 2015 gegen den Verfahrenskostenhilfe versagenden Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Flensburg vom 1. Oktober 2015 wird der angefochtene Beschluss geändert und wie folgt neu gefasst:
Der Kindesmutter wird Verfahrenskostenhilfe für den ersten Rechtszug unter Beiordnung von Frau Rechtsanwältin ... für die Dauer ihrer formellen Beteiligung am Unterbringungsverfahren bewilligt. Eine Ratenzahlung wird nicht angeordnet.
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