1. Auf die Beschwerde der Mutter wird der Beschluss des Amtsgerichts Tirschenreuth vom 24.11.2023, Az.
Der Antrag des Vaters auf Anordnung einer Ergänzungspflegschaft vom 28.07.2023 wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
3. Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
4. Der Verfahrenswert für die erste und zweite Instanz wird jeweils auf 4.000,- Euro festgesetzt.
5. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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