I.
Für die 64-jährige Betroffene, die an einer pränatalen Hirnschädigung leidet und seit Jahrzehnten in einem Pflegeheim lebt, ist ihr Bruder als Betreuer für alle Angelegenheiten bestellt.
Die Betroffene beerbte ihre 1995 verstorbene Mutter ebenso wie ihre Geschwister zu 1/5. Im Hinblick auf die bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, insbesondere bei der Veräußerung von zum Nachlass gehörendem Immobiliarvermögen entstehende Interessenkollision in der Person des Betreuers bestellte das Amtsgericht am 28.7.1999 einen Rechtsanwalt als berufsmäßigen Ergänzungsbetreuer für die Betroffene. Als dessen Aufgabenkreis bestimmte es die Erbabwicklung nach dem Tod der Mutter der Betroffenen. Am 16.10.2000 verlängerte es die Betreuer- und Ersatzbetreuerbestellung bis 15.10.2005.
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