AG Bergisch Gladbach, - Vorinstanzaktenzeichen 6 VI 682/02
AG Bremen-Blumenthal, - Vorinstanzaktenzeichen 50 AR 50/2002
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei der Bestellung eines Nachlasspflegers
OLG Köln, Beschluß vom 27.01.2003 - Aktenzeichen 2 Wx 3/03
DRsp Nr. 2003/4155
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei der Bestellung eines Nachlasspflegers
1. Besteht bei der Bestellung eines Nachlasspflegers zwischen den Rechtspflegern zweier Amtsgericht darüber Uneinigkeit, ob neben der fortbestehenden Zuständigkeit des allgemeinen Nachlassgerichts in dem Bezirk des anderen Amtsgerichts ein Bedürfnis der Fürsorge zur Sicherung des dort gelegenen Nachlasses im Sinne des § 74FGG hervorgetreten ist, liegt kein Fall der Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 FGG vor; der Streit ist nach § 46 Abs. 2FGG zu entscheiden.2. Eine Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2FGG kommt in dem Bestimmungsverfahren nach § 5 Abs. 1 Satz 1 FGG nicht in Betracht, da das Oberlandesgericht insoweit nicht als Rechtsbeschwerdegericht tätig wird.