Auf die Beschwerde des Jugendamtes Dortmund gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht- Dortmund ( Rechtspfleger) vom 19.05.2011 wird der angefochtenen Beschluss aufgehoben.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
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