Auf die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des 30. Zivilsenats - Familiensenat - des Oberlandesgerichts München vom 11. Mai 2023 aufgehoben.
Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 2 und 3 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Landsberg am Lech vom 25. Januar 2023 wird als unzulässig verworfen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren und das Rechtsbeschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten der Rechtsmittelverfahren des Beteiligten zu 1 werden den Beteiligten zu 2 und 3 auferlegt. Im Übrigen tragen die Beteiligten ihre Kosten selbst.
Wert: 5.000 €
I.
Die Beteiligten streiten um die Berichtigung eines Adoptionsbeschlusses.
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