Die Beschwerde des Antragsgegners wird zurückgewiesen.
2.Der Beschwerdewert wird auf 1.000 € festgesetzt.
3.Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Antragsgegner wendet sich gegen eine Regelung im Versorgungsausgleich.
I.
Die beteiligten Eheleute leben seit Januar 2018 getrennt. Im März 2018 ließ sich die Antragstellerin eine Riester-Rente bei der Allianz Lebensversicherung auszahlen. Der Ehezeitanteil dieser Versorgung betrug laut Auskunft der Allianz 6.657,46 €, ein möglicher Ausgleichswert 3.328,73. Der Scheidungsantrag wurde am 31.08.2019 zugestellt.
Das Amtsgericht - Familiengericht - Fürth hat mit Endbeschluss vom 07.07.2020 die Ehe der beteiligten Eheleute geschieden und den Versorgungsausgleich wie folgt geregelt:
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