Die Beschwerde des Versorgungswerkes ... vom 17. August 2010 gegen die Entscheidung zum Versorgungsausgleich - Absatz 3) des Tenors - in dem am 15. Juli 2010 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mönchengladbach (
Der Beschwerdewert wird auf 1.080,00 € festgesetzt ( § 50 Abs. 1 FamGKG )
I.
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