1. Auf die Beschwerde des Kindesvaters vom 29.01.2024 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kerpen vom 22.12.2023 (
2. Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.000,00 € festgesetzt.
I.
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