Berücksichtigung einer nach der Ehescheidung einsetzenden Erwerbstätigkeit des unterhaltsbedürftigen Ehegatten bei der Unterhaltsbemessung
BGH, Urteil vom 23.02.1983 - Aktenzeichen IVb ZR 363/81
DRsp Nr. 1994/4738
Berücksichtigung einer nach der Ehescheidung einsetzenden Erwerbstätigkeit des unterhaltsbedürftigen Ehegatten bei der Unterhaltsbemessung
A. Im Gesetzgebungsverfahren wurde im Hinblick auf die Vielgestaltigkeit der zu erfassenden Lebenssachverhalte bewußt davon abgesehen, eine widerlegbare Vermutung des Inhalts zu schaffen, daß ein Ehegatte eine Erwerbstätigkeit erst aufnehmen könnte, wenn das zu erziehende Kind ein bestimmtes Lebensalter erreicht habe. Wenn aber für eine bestimmte Annahme die Erfahrung spricht, ist es im Prozeß Sache desjenigen, der eine Ausnahme von der erfahrungsgemäßen Regel in Anspruch, die hierfür erforderlichen Voraussetzungen darzulegen und notfalls zu beweisen.
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