I. Die Parteien haben am 17. März 1961 geheiratet. Der Scheidungsantrag der Ehefrau (Antragstellerin; geboren am 10. Juni 1941) ist dem Ehemann (Antragsgegner; geboren am 28. Oktober 1937) am 28. September 2001 zugestellt worden. Bereits seit August 2000 bezieht die Antragstellerin eine gesetzliche Rente wegen Erwerbsunfähigkeit; der Antragsgegner war als Beamter im Polizeidienst tätig und bezieht seit November 1997 Pension.
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