Der Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. April 2013 -
Das Land Brandenburg hat der Beschwerdeführerin ihre notwendigen Auslagen für das Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.
3.Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 45.000 € (in Worten: fünfundvierzigtausend Euro) festgesetzt.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein finanzgerichtliches Klageverfahren. Das Gericht lehnte den Antrag als überwiegend unbegründet ab, obgleich es durch Urteil vom selben Tag die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zuließ.
I.
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