Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird das am 7. April 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Pankow/Weißensee - 16 F 5983/05 - im Ausspruch über den Versorgungsausgleich geändert:
Zu Lasten der Versorgung des Antragstellers bei der B##### werden auf dem Versicherungskonto der Antragsgegnerin bei der D####################### Rentenanwartschaften von monatlich 117,63 Euro, bezogen auf den 31. 08. 2005, begründet.
Der Monatsbetrag der Rentenanwartschaften ist in Entgeltpunkte umzurechnen.
Im Übrigen bleibt der schuldrechtliche Versorgungsausgleich vorbehalten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 2.000 EUR.
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