1. Auf die Berufung des Antragstellers wird das am 25. Juni 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarbrücken - 41 F 481/06 S/UE - in Ziffer 3) des Urteilstenors unter Abweisung der weitergehenden Klage teilweise dahingehend abgeändert, dass der Antragsteller verurteilt wird, an die Antragsgegnerin ab Rechtskraft der Scheidung bis zum 31. Dezember 2010 nachehelichen Unterhalt in Höhe von monatlich 947 EUR zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
2. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Antragsteller 1/4, die Antragsgegnerin 3/4. Im Übrigen bleibt es bei der Kostenentscheidung des angefochtenen Urteils.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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