1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Böblingen vom 30. Januar 2009 -
Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin nachehelichen Ehegattenunterhalt zu zahlen wie folgt:
a) für die Monate Oktober bis Dezember 2006 in Höhe von monatlich 479,- €
b) und für die Monate Januar bis Dezember 2007 in Höhe von monatlich 317,- €.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen, die weitergehende Klage abgewiesen.
2. Von den Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen haben die Klägerin 40 % und der Beklagte 60 % zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Berufungsstreitwert: 13.133,- €.
I.
Die Parteien, beide italienische Staatsangehörige, sind geschiedene Eheleute und streiten um nachehelichen Unterhalt, welchen die Klägerin vom Beklagten verlangt.
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