Die Antragstellerin nimmt den Antragsgegner (im folgenden - wie im Berufungsurteil - Klägerin und Beklagter) auf nachehelichen Unterhalt in Anspruch.
Die Parteien lebten seit 1982 zusammen und schlossen am 11. Dezember 1985 die Ehe, aus der zwei am 9. April 1987 und am 15. März 1990 geborene Töchter hervorgingen. Diese leben seit der Trennung der Parteien im Jahre 1992 bei der Mutter.
Die im Jahre 1959 geborene Klägerin war bis zur Geburt des zweiten Kindes voll erwerbstätig. Danach versorgte sie die Familie und den Haushalt. In der Zeit von 1994 bis Frühjahr 1995 arbeitete sie an verschiedenen Putzstellen. Später bezog sie Sozialhilfe, Kindergeld und einen Zuschlag zu dem Kindergeld. Während der Trennungszeit zahlte der Beklagte ihr Ehegattenunterhalt von monatlich zwischen 1.100 DM und 1.300 DM.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|