Die sofortige Beschwerde der Mutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts Pankow/Weißensee vom 27. Oktober 2009 wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I. Die Mutter begehrt mit ihrem am 29. September 2009 bei dem Familiengericht eingegangenen Antrag die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für die gemeinsame Tochter der Beteiligten. Das Familiengericht hat ihr mit am 31. Oktober 2009 zugestelltem Beschluss Verfahrenskostenhilfe bewilligt, die Beiordnung ihres Verfahrensbevollmächtigten aber abgelehnt, da diese mangels Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage nicht erforderlich sei.
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