Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Uelzen vom 1. Februar 2011 wird geändert und dem Antragsteller wird Rechtsanwalt R in U zur Vertretung im Verfahren erster Instanz beigeordnet.
I. Die Beteiligten sind die nichtehelichen Eltern des betroffenen Kindes, das im Haushalt der Kindesmutter lebt.
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