I.
Durch Beschluss vom 29.11.1996 bestellte das Amtsgericht Herrn K als Mitarbeiter der Beteiligten zu 3) zum Betreuer der Beteiligten zu 1). Mit Schreiben vom 28.01.1999 beantragte die Beteiligte zu 3), den Mitarbeiter als Betreuer zu entlassen und statt seiner die Beteiligte zu 2), die ihre "Mitarbeiterin" sei, zu bestellen. Nach Anhörung der Beteiligten zu l) entließ die Rechtspflegerin des Amtsgerichts durch Beschluss vom 11.02.1999 den Betreuer K und bestellte die Beteiligte zu 2) "als Vereinsbetreuerin d zur Betreuerin der Beteiligen zu 1).
Mitte März 1999 teilte die Beteiligte zu 2) in einem in einem Parallelverfahren geführten Telefongespräch dem Amtsgericht mit, sie sei bei dem Beteiligten zu 3) nicht angestellt, sondern arbeite für diesen aufgrund eines vorläufigen, zeitlich unbegrenzten Honorarvertrages.
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