Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengerichts- Wittenberg vom 02.11.2009 (Az.: 4a F 640/09) abgeändert und der Antragstellerin für die erste Instanz Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Sch. aus W. bewilligt.
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